Einleitung

 
Das vorliegende Verzeichnis führt die zum Zeitpunkt seines Erscheinens bestehenden amtlichen Bezeichnungen der dem Straßen- und Hausnummernregister der Stadtverwaltung, für dessen Führung und  Pflege das  Amt für Statistik die Verantwortung trägt. Diese Zuständigkeit umfasst indessen nicht die amtliche Vergabe von Hausnummern und die Benennung von Straßen und Plätzen. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Fachbereichs Geodienste und Baukoordinierung bzw. sind originäres Recht der gewählten Stadträte. Das Verzeichnis der Straßennamen, auch der historischen, und ihrer Ursprünge, wird vom Stadtarchiv geführt.
 
Die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, letzte Herausgabe  2004 (Magdeburger Statistische Blätter, Heft 52), macht sich auf Grund der umfangreichen Bautätigkeit in der  Landeshauptstadt erforderlich. Gerade bei der Neuentstehung von Wohngebieten ist die Anlage neuer Straßen erforderlich und somit auch ihre Benennung verbunden. Neue Straßen, Wege und Plätze werden auf dem Wege förmlicher Beschlussfassung durch den Stadtrat benannt. Die Wiedergabe der Straßennamen in der vorliegenden Broschüre definiert zugleich ihre amtliche Schreibweise.
 
Die Aufführung einer Straße oder eines Platzes in diesem Verzeichnis ist jedoch ausdrücklich nicht als Bestätigung der öffentlichen Widmung im Sinne des § 4 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu verstehen. Mit dem öffentlich-rechtlichen Akt ist in der Regel die Übernahme der Straßenbaulast durch die Kommune verbunden. Hierzu ist jedoch im Einzelfall die Klärung liegenschaftsrechtlicher Fragen erforderlich. Außer den Namen der Straßen und Plätze ist die Zugehörigkeit zu verschiedenen innerstädtischen Gebietsgliederungen angegeben. Neben den Einheiten der amtlichen kommunalen Gebietsgliederung - den Stadtteilen und Statistischen Bezirken - sind die Postleitzahl, der Finanzamtsbezirk, der Grundschulbezirk und der Einzugsbereich für die Sozialzentren des Jugendamtes aufgeführt. Soweit eine Straße nicht vollständig zu einer Gebietsgliederung gehört, sind Hausnummernbereiche angegeben. Liegen nennenswerte Teile der Straße, in denen keine nummerierten Grundstücke bestehen, in anderen Gebietseinheiten, so sind diese Teile mit der Bemerkung "unbebaut" aufgenommen worden.
 
Die Einteilung des Stadtgebietes in 37 Stadtteile, ein Recht der kommunalen Selbstverwaltung, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. April 1992 vorgenommen. Hierbei haben neben dem historischen Bezug der heutige Verkehrszusammenhang wie auch erkennbare Entwicklungen der Zukunft entscheidende Bedeutung gehabt. Durch die Eingemeindung der Ortsteile Pechau und Randau-Calenberge im Juli 1994 bzw. ab 01.04.2001 der Ortsteil Beyendorf-Sohlen kamen 3 weitere Stadtteile hinzu, d.h. die Stadt Magdeburg ist heute in 40 Stadtteile gegliedert. Die Stadtteile gruppieren sich zu 9 Bezirken, die im Tabellenteil jedoch nicht angegeben sind. Im vorliegenden Verzeichnis sind die Stadtteile mit einem aus je zwei Buchstaben bestehenden Kurzzeichen versehen. Dies ist kein amtlicher Schlüssel, sondern dient lediglich der besseren Orientierung. Verwaltungsintern besteht für die Stadtteile ein zweistelliger Zahlenschlüssel.
 
Bei den 180 Statistischen Bezirken, in anderen Städten Gemeindeteile, Distrikte  o.ä. genannt, handelt es sich um die nächstkleineren Gebietseinheiten. Sie sind in sich weitgehend einheitlich strukturiert und bilden somit als Kernzellen der  Stadtstruktur eine Basis kleiräumiger statistischer Darstellungen. In den Statistischen Bezirken - nicht alle sind bebaute Gebiete - finden sich vielfach bekannte Siedlungen bzw.Wohnplätze wieder, wie z.B. die Curie- und Beimssiedlung, die Siedlungen Eichenweiler und Birkenweiler o.ä. Die ersten beiden Stellen der dreistelligen Schlüsselnummer der Statistischen Bezirke bilden zugleich die Schlüsselnummer des Stadtteils.
 
Die Postleitzahlen sind dem amtlichen Postleitzahlverzeichnis der Deutschen Post AG entnommen. Wo auf diese Weise  Postleitzahlen nicht zu ermitteln waren - etwa bei inzwischen neuentstehenden Straßen - ist die Postleitzahl in Analogie zum vorhandenen Bestand bzw. in Abstimmung mit der Deutschen Post AG angegeben worden.
 
Die Zuordnung der Straßen bzw.Straßenabschnitte zu den beiden in Magdeburg vorhandenen Finanzamtsbezirken beruht auf der Mitteilung durch das Finanzamt Magdeburg II.
 
Die Einteilung der Grundschulbezirke obliegt dem städtischen Schulverwaltungsamt. Hier kommt es jährlich auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen zu Änderungen bei der Einteilung der Schulbezirke. Dieser Broschüre liegt der Stand des Schuljahres 2007/2008 zu Grunde. Die hier aufgeführten Einzugsbereiche für die Sozialzentren für Jugendliche werden vom Jugendamt abgegrenzt.
 
Die zu jeder Straße angegebene vierstellige Straßennummer ist ein systemfreier Ordnungsschlüssel, der die Straße eindeutig identifiziert und auch beibehalten wird, wenn die Straße umbenannt wird.
 
Nicht aufgenommen in dieses Verzeichnis wurden dagegen Angaben zur Wahlgebietseinteilung, also zur Abgrenzung der Wahlbezirke und Wahlkreise zu Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen. Es handelt sich hier um Gebietsabgrenzungen, die den gesetzlich bestimmten Wahlgrundsätzen genügen müssen. Das heißt u.a., dass für diese Einteilung die Bevölkerungszahl zu berücksichtigen ist. Das hat zur Folge, dass vor jeder Wahl eine Überprüfung und erforderlichenfalls auch eine Veränderung der Wahlgebietseinteilung erfolgen muss.
 
Eine Unterteilung von Straßen in Abschnitte anhand von Hausnummernbereichen ist im Verzeichnis dann erfolgt, wenn die Zugehörigkeit zu einer der tabellierten Gebietseinheiten innerhalb einer Straße wechselt. Bei diesen Angaben steht " - " für einen Von-Bis-Bereich in Einerschritten, also alle im angegebenen Intervall vorhandenen Hausnummern, dagegen steht " * " für Zweierschritte, also jeweils die geraden bzw. ungeraden Hausnummern im Intervall. Eventuell vorhandene Lücken in der Folge bleiben unberücksichtigt, die Angabe eines Hausnummernbereiches bedeutet also nicht, dass innerhalb des Bereiches alle Hausnummern vorhanden sind.
 
Grundlage für die kleinräumige Zuordnung der Hausnummern am Anfang der 90iger Jahre war dabei neben dem vorhandenen, nicht immer vollständigen und aktuellen Kartenmaterial eine Vor-Ort-Aufnahme durch Begehung. Jedoch auch bei den Begehungen vor Ort konnten nicht immer die gesuchten Hausnummern festgestellt werden. Das gilt insbesondere für gewerblich genutzte Grundstücke. Es ist daher zu erwarten, dass das Hausnummernregister des Amtes für Statistik noch einige Fehler und Lücken bei Gewerbeadressen aufweist. Heute sind diese Schwierigkeiten bei Neuvergaben überwunden, da auf Grund der Flur- und Flurstücksangaben eine korrekte Zuordnung möglich ist. Die Hausnummervergaben erfolgen durch den Fachbereich 62 Geodienste und Baukoordinierung.
 
Für Hinweise, die der Behebung eventueller Fehler dienen, sind wir als Amt für Statistik dankbar.
 
Bei Angabe von Hausnummernbereichen steht " - " für einen Von-Bis Bereich in Einerschritten , also alle Hausnummern im angegebenen Intervall, dagegen " * " für Zweierschritte, also jeweils alle geraden bzw. ungeraden Hausnummern im Intervall. Eventuell vorhandene Lücken in der Folge bleiben unberücksichtigt.